{"id":3046,"date":"2024-02-21T21:24:28","date_gmt":"2024-02-21T21:24:28","guid":{"rendered":"https:\/\/filmstories.at\/?page_id=3046"},"modified":"2025-10-28T20:56:29","modified_gmt":"2025-10-28T20:56:29","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/filmstories.at\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Verbrauchergesch\u00e4fte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr Vertragsabschl\u00fcsse mit Verbrauchern (Konsumenten). Verbraucher iSd \u00a7 1 KSchG ist jede nat\u00fcrliche Person, die ein Rechtsgesch\u00e4ft zu einem Zweck abschlie\u00dft, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden kann. F\u00fcr Vertragsabschl\u00fcsse mit Unternehmern gelangen die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Unternehmensgesch\u00e4fte zur Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">1.2. Der Fotograf schlie\u00dft Vertr\u00e4ge \u2013 sofern nicht ausdr\u00fccklich Abweichendes vereinbart wurde \u2013 ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">1.3. Der Einbeziehung entgegenstehender oder erg\u00e4nzender Vertragsbedingungen des Vertragspartners wird ausdr\u00fccklich widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur g\u00fcltig, wenn und insoweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden. Insbesondere gelten Vertragserf\u00fcllungshandlungen des Fotografen nicht als Zustimmung zu von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">1.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschlie\u00dflich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder im Laufe ihrer Dauer werden oder sollte der Vertrag eine L\u00fccke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unber\u00fchrt. Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Aus dem Umstand, dass der Fotograf einzelne oder alle der ihm zustehenden Rechte nicht aus\u00fcbt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">2. Angebot, Vertragsabschluss<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">2.1. Die Angebote des Fotografen sind \u2013 sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden \u2013 freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch f\u00fcr s\u00e4mtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">2.2. Die Erteilung eines Auftrags an den Fotografen muss schriftlich (per Brief, E- Mail, Webformular) bzw. via Telefon erfolgen. Der Fotograf \u00fcbermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Leistungsumfangs und der Kosten oder informiert ihn \u00fcber die Ablehnung des Auftrags. Erst durch die schriftliche Annahme (Auftragsbest\u00e4tigung via eMail) kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgel\u00f6st wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">(Fakultativ bei M\u00f6glichkeit der Onlinebestellung von Lichtbildern.) 2.3. Der Auftraggeber hat die M\u00f6glichkeit, Lichtbilder und\/oder Filmwerke einschlie\u00dflich der in \u00a7 42 UrhG<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">normierten Nutzungsrechte \u00fcber den Onlineshop zu erwerben. Dar\u00fcber hinausgehende Nutzungsrechte m\u00fcssen mit dem Fotografen gesondert vereinbart werden. Das Angebot des Fotografen im Onlineshop ist rechtsverbindlich. Der Kaufvertrag kommt durch Einlangen der Bestellung beim Fotografen zustande. Der Bestellvorgang wird durch Auswahl der gew\u00fcnschten Produkte in den Warenkorb in Gang gesetzt und durch Anklicken des Kaufbuttons am Ende des Bestellvorgangs abgeschlossen. Der Fotograf stellt die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Produkte nach Zahlungseingang entweder durch \u00dcbersendung an die vom Vertragspartner bekannt gegebene Anschrift oder als Download-Datei zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">3. Leistungserbringung, Nutzungsbewilligung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">3.1. Der Fotograf kann den Auftrag \u2013 zur G\u00e4nze oder zum Teil \u2013 auch durch Dritte (Labors etc.) ausf\u00fchren lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchf\u00fchrung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">3.2. Die \u00dcbersendung der Ware erfolgt auf Gefahr des Fotografen, dh die Gefahr f\u00fcr den Verlust oder die Besch\u00e4digung der Ware geht in diesem Fall erst auf den Vertragspartner \u00fcber, sobald die Ware an ihn oder an einen von diesem bestimmten, vom Bef\u00f6rderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">3.3. Vom Fotografen genannte Liefer-\/Leistungstermine und -fristen sind nur Ann\u00e4herungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich schriftlich als verbindlich best\u00e4tigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-\/ Leistungsfristen und \u2013terminen k\u00f6nnen keine Anspr\u00fcche gegen den Fotografen hergeleitet werden. Der Fotograf hat die Leistung aber jedenfalls innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluss zu erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">3.4. Bei Vereinbarung verbindlicher Liefertermine oder Lieferfristen kann der Vertragspartner \u2013 sofern es sich nicht um ein Fixgesch\u00e4ft iSd Punkt 3.5. handelt \u2013 bei Lieferverzug nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten. Der R\u00fccktritt vom Vertrag l\u00e4sst den Anspruch auf Ersatz des durch verschuldete Nichterf\u00fcllung verursachten Schadens unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">3.5. Ist die Erf\u00fcllung zu einer festbestimmten Zeit oder binnen einer festbestimmten Frist bei sonstigem R\u00fccktritt bedungen und ger\u00e4t der Fotograf in Verzug, so gilt der Vertrag ohne weiteres Zutun als aufgel\u00f6st, sofern der Vertragspartner dem Fotografen nicht umgehend mitteilt, auf die Vertragserf\u00fcllung weiterhin zu bestehen. Allf\u00e4llige Schadenersatzanspr\u00fcche bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">3.6. Mit dem Erwerb eines urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werkes, unabh\u00e4ngig ob in Papierform oder digital, erwirbt der Vertragspartner eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschlie\u00dfende), nicht \u00fcbertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung f\u00fcr den ausdr\u00fccklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und \u00f6rtliche Beschr\u00e4nkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw im Lieferschein angef\u00fchrte Nutzungsumfang ma\u00dfgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur f\u00fcr eine einmalige Ver\u00f6ffentlichung (in einer Auflage), nur f\u00fcr das ausdr\u00fccklich bezeichnete Medium des Vertragspartners und nicht f\u00fcr Werbezwecke<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">als erteilt. Dar\u00fcber hinaus ist der Vertragspartner iSd \u00a7 42 UrhG jedenfalls berechtigt, einzelne Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccke zum eigenen und privaten Gebrauch herzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">3.7. Die Nutzungsbewilligung gilt erst bei vollst\u00e4ndiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Werknutzungsentgelts (vgl. Punkt 6.2.) und unter der Voraussetzung einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Herstellerbezeichnung\/ Namensnennung gem\u00e4\u00df Punkt 4.3. als erteilt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">4. Urheberrechtliche Bestimmungen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">4.1. Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke iSd \u00a7\u00a7 1, 3, 4 UrhG. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers (\u00a7\u00a7 14ff, 73ff UrhG) stehen ausnahmslos dem Fotografen zu. Der Fotograf hat mit Ausnahme der in \u00a7 42 UrhG normierten Rechte das ausschlie\u00dfliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschlie\u00dfliche Recht, das Lichtbild zu vervielf\u00e4ltigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen \u00f6ffentlich vorzuf\u00fchren, durch Rundfunk zu senden und der \u00d6ffentlichkeit zur Verf\u00fcgung zu stellen. Eine Nutzung ist in diesem Fall nur nach Ma\u00dfgabe einer vom Fotografen erteilten Nutzungsbewilligung zul\u00e4ssig (vgl. Punkt 3.6.). \u00a7 75 UrhG gelangt nicht zur Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">4.2. Eine Vervielf\u00e4ltigung oder Verbreitung von Lichtbildern\/Filmen in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur f\u00fcr den internen Gebrauch des Vertragspartners bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder \u00e4hnlichen Datentr\u00e4gern, ist nur auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Vertragspartner gestattet. Das Recht, eine Sicherungskopie herzustellen, bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">4.3. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gest\u00fcrzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Foto: \u00a9 &#8230; Name\/Firma\/K\u00fcnstlername des Fotografen, Ort und \u2013 sofern ver\u00f6ffentlicht \u2013 Jahreszahl der ersten Ver\u00f6ffentlichung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des \u00a7 74 Abs 3 UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Ver\u00f6ffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">4.4. Jede Ver\u00e4nderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die \u00c4nderungen nach dem \u2013 dem Fotografen bekannten \u2013 Vertragszweck erforderlich sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">4.5. Im Fall einer Ver\u00f6ffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstb\u00fccher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein St\u00fcck. Bei Ver\u00f6ffentlichung im Internet ist dem Fotografen die Webadresse mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">4.6. Bei Verletzung der Urheber- und\/oder Leistungsschutzrechte hat der Fotograf nach Ma\u00dfgabe der \u00a7\u00a7 81ff UrhG zivilrechtliche Anspr\u00fcche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsver\u00f6ffentlichung etc. Die Anspr\u00fcche stehen dem Fotografen unabh\u00e4ngig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung der Pflicht zur<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (\u00a7 87 Abs 2 UrhG) unbeschadet eines hinzukommenden Verm\u00f6gensschadens (\u00a7 87 Abs 1 UrhG) zumindest ein Betrag in H\u00f6he des angemessenen Entgelts (\u00a7 86 UrhG) zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">5. Eigentum am Filmmaterial und den Bilddateien, Kennzeichnung Archivierung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">5.1. Analoge Fotografie: Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser \u00fcberl\u00e4sst dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die f\u00fcr die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum. Diapositive werden \u2013 sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist \u2013 dem Vertragspartner nur leihweise gegen R\u00fcckstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Nutzung im Umfang der Nutzungsbewilligung gem\u00e4\u00df Punkt 3.6. zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">5.2. Digitale Fotografie: Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf \u00dcbergabe digitaler Bilddateien und Nutzung im Umfang der Nutzungsbewilligung gem\u00e4\u00df Punkt 3.6. besteht nur nach ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft mangels abweichender ausdr\u00fccklicher Vereinbarung nur eine zwischen dem Fotografen und dem Vertragspartner einvernehmlich festzusetzende Auswahl der hergestellten Bilddateien.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">5.3. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, f\u00fcr die Integrit\u00e4t der Herstellerbezeichnung zu sorgen, insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr alle bei der Herstellung erstellten Vervielf\u00e4ltigungsmittel (Lithos, Platten etc) bzw bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">5.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung bei jeder Art von Daten\u00fcbertragung mit den Bildern elektronisch verkn\u00fcpft bleibt, sodass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">5.5. Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht f\u00fcr die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung stehen dem Vertragspartner keinerlei Anspr\u00fcche zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">6. Entgelt (Werklohn, Honorar)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">6.1. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen f\u00fcr seine Leistungen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils g\u00fcltigen Preislisten zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">6.2. Der Fotograf hat einerseits Anspruch auf ein Aufnahmehonorar, welches auch f\u00fcr Layout- oder Pr\u00e4sentationsaufnahmen sowie dann zusteht, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abh\u00e4ngt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gew\u00e4hrt. Dar\u00fcber hinaus steht dem Fotografen beim Verkauf von Lichtbildern\/Filmen ein Verkaufsentgelt und f\u00fcr die Erteilung einer \u00fcber \u00a7 42 UrhG hinausgehenden Nutzungsbewilligung gesondert ein Werknutzungsentgelt (Lizenzhonorar) in vereinbarter H\u00f6he zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">6.3. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sowie Materialkosten und sonstige Aufwendungen f\u00fcr Requisiten, Modelle, Reisekosten,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Aufenthaltsspesen, Visagisten etc. sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Dasselbe gilt f\u00fcr einen \u00fcberdurchschnittlichen organisatorischen bzw Besprechungsaufwand.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">6.4. Die Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich \u201eab Werk\u201c zuz\u00fcglich der Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he sowie bei Versand der Ware zuz\u00fcglich einer Versand- und Verpackungspauschale in H\u00f6he von \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">6.5. Im Zuge der Auftragsausf\u00fchrung vom Vertragspartner gew\u00fcnschte Auftrags\u00e4nderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert verrechnet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">6.6. An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussauftr\u00e4gen sind wir nicht gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">6.7. F\u00fcr die Richtigkeit von Kostenvoranschl\u00e4gen wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">7. Zahlung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">7.1. Sofern nicht schriftlich ausdr\u00fccklich ein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist das Honorar sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung f\u00e4llig. Wurde ein Zahlungsziel vereinbart, sind die gelegten Rechnungen l\u00e4ngstens binnen 8 Werktagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei einlangend beim Fotografen zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">7.2. Der Fotograf ist berechtigt, vor Beginn der Auftragsausf\u00fchrung vom Auftraggeber die Leistung einer Akontozahlung zu fordern sowie bei Auftr\u00e4gen \u00fcber teilbare Leistungen Teilrechnungen zu legen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">7.3. Der Fotograf ist berechtigt, Zahlungen unabh\u00e4ngig von deren Widmung zur Begleichung der \u00e4ltesten f\u00e4lligen Schuld sowie der darauf anerlaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">7.4. F\u00fcr den Fall des Zahlungsverzuges werden unabh\u00e4ngig vom Verschulden Verzugszinsen in H\u00f6he von 4 % p.a. sowie Zinseszinsen in der gesetzlichen H\u00f6he verrechnet. Dar\u00fcber hinaus ist der Vertragspartner bei verschuldetem Zahlungsverzug verpflichtet, dem Fotografen s\u00e4mtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassob\u00fcros, zu refundieren und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend h\u00f6here Zinsen auf allf\u00e4lligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">7.5. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegen den Fotografen nur dann berechtigt, wenn dieser zahlungsunf\u00e4hig ist und die Forderung des Vertragspartners in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht oder die Forderung vom Gericht rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder vom Fotografen anerkannt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">7.6. Der Vertragspartner kann ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur aus\u00fcben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis handelt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">8. Gesetzliches R\u00fccktrittsrecht<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">8.1. Gem\u00e4\u00df \u00a7 11 FAGG kann der Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag oder einem au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden zur\u00fccktreten. N\u00e4heres zur Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechts und den Folgen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">des R\u00fccktritts ist der gesondert ver\u00f6ffentlichen Widerrufsbelehrung f\u00fcr Warenlieferungen bzw. der Widerrufsbelehrung f\u00fcr Dienstleistungsauftr\u00e4ge zu entnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">8.2 In nachstehenden F\u00e4llen ist das R\u00fccktrittsrecht ausgeschlossen:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">\u2022 bei Vertr\u00e4gen \u00fcber Dienstleistungen, wenn der Unternehmer \u2013 auf Grundlage eines ausdr\u00fccklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Best\u00e4tigung des Verbrauchers \u00fcber dessen Kenntnis vom Verlust des R\u00fccktrittsrechts bei vollst\u00e4ndiger Vertragserf\u00fcllung \u2013 noch vor Ablauf der vierzehnt\u00e4gigen R\u00fccktrittsfrist mit der Ausf\u00fchrung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollst\u00e4ndig erbracht wurde;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">\u2022 bei Vertr\u00e4gen \u00fcber Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnisse zugeschnitten sind;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">\u2022 bei Vertr\u00e4gen \u00fcber Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen G\u00fctern vermischt wurden;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">\u2022 bei Vertr\u00e4gen \u00fcber Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">\u2022 bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Lieferung von nicht auf einem k\u00f6rperlichen Datentr\u00e4ger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer \u2013 mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des R\u00fccktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserf\u00fcllung, und nach Zurverf\u00fcgungstellung einer Ausfertigung oder Best\u00e4tigung nach \u00a7 5 Abs 2 oder \u00a7 7 Abs 3 \u2013 noch vor Ablauf der R\u00fccktritts-\/Widerrufsfrist mit der Lieferung begonnen hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">9. Pflichten des Vertragspartners<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">9.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserf\u00fcllung mitzuwirken und den Fotografen nach seinen Kr\u00e4ften zu unterst\u00fctzen. Der Vertragspartner hat f\u00fcr die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter hinsichtlich abgebildeter Gegenst\u00e4nde (zB Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) und die Einholung der Zustimmung zur Abbildung von Personen (zB Modelle) zu sorgen. Der Fotograf gew\u00e4hrleistet die Zustimmung von Berechtigten, insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zusage f\u00fcr die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 3.6.).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">9.2. Schad- und Klagsloshaltung: Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Fotografen vollst\u00e4ndig gegen\u00fcber Anspr\u00fcchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls er aufgrund von Verst\u00f6\u00dfen gegen Rechtsvorschriften bzw des Verhaltens des Vertragspartners zivil- oder strafrechtlich verfolgt oder belangt bzw gerichtlich oder au\u00dfergerichtlich in Anspruch genommen wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">9.3. Im Falle der Beauftragung des Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder, versichert der Vertragspartner, dass er die hierzu erforderlichen Rechte besitzt und stellt den Fotografen von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">9.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bereitgestellte Aufnahmeobjekte unverz\u00fcglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung durch<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">den Fotografen nicht sp\u00e4testens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, die Gegenst\u00e4nde auf Kosten desVertragspartners einzulagern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">10. Annahmeverzug, R\u00fccktritt des Vertragspartners<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">10.1. Wird die Leistung vom Vertragspartner zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort nicht angenommen bzw die Leistungserbringung des Fotografen verz\u00f6gert oder unm\u00f6glich gemacht, ger\u00e4t der Vertragspartner in Annahmeverzug. In diesem Fall ist der Fotograf berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder auf Vertragserf\u00fcllung zu bestehen. Der Fotograf ist ebenso berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag (Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung bzw Teilzahlungen) verst\u00f6\u00dft. Der Vertragspartner hat dem Fotografen jedenfalls den von ihm schuldhaft verursachten Schaden zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">10.2. Bei Annahmeverzug hat der Vertragspartner allf\u00e4llige Lagerkosten sowie die Kosten f\u00fcr die erfolglose An- und Ablieferung zu tragen. Trifft den Vertragspartner ein Verschulden am Annahmeverzug hat er dem Fotografen dar\u00fcber hinaus den ihm durch die Verz\u00f6gerung entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Vertragspartner tr\u00e4gt auch die Gefahr der Lagerung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">10.3. Im Fall unbedingt erforderlicher Termin\u00e4nderungen (zB aus Gr\u00fcnden der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">11. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">11.1. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Honorars bleibt die Ware im Eigentum des Fotografen. Der Vertragspartner tr\u00e4gt das gesamte Risiko f\u00fcr die Vorbehaltsware, insbesondere f\u00fcr die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">11.2. Die Verpf\u00e4ndung oder Sicherheits\u00fcbereignung der Vorbehaltsware ist dem Vertragspartner untersagt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">11.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Fotografen vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verst\u00e4ndigen, damit dieser unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in seinem Eigentum stehende Waren \u00fcbernehmen kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">11.4. Ger\u00e4t der Vertragspartner mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist der Fotograf berechtigt, R\u00fcckgabe der Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Befriedigung zu verlangen. Befristete Forderungen werden sofort f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">11.5. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein R\u00fccktritt vom Vertrag liegt, au\u00dfer der Fotograf erkl\u00e4rt den R\u00fccktritt vom Vertrag schriftlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">12. Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">12.1. Ein Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Vertragspartners ausl\u00f6sender Mangel liegt nur bei Abweichung des Fotografen vom vertraglich Geschuldeten vor. Die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen ist nur f\u00fcr M\u00e4ngel zul\u00e4ssig, die im Zeitpunkt der \u00dcbergabe bereits vorhanden waren. Dar\u00fcber hinausgehende Garantieversprechen werden vom Fotografen nicht \u00fcbernommen. F\u00fcr Erf\u00fcllungshandlungen des Fotografen, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des Vertragspartners beruhen bzw f\u00fcr<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Sch\u00e4den, die durch ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung bzw Handhabung hervorgerufen werden, bestehen jedenfalls keine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">12.2. Es gelten die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsbestimmungen. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche betr\u00e4gt zwei Jahre ab \u00dcbergabe der Ware an den Vertragspartner. Hat der Fotograf den Mangel verschuldet, kann der Vertragspartner nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 933a ABGB binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Sch\u00e4diger anstelle der Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen Schadenersatz fordern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">12.3. Ist die Nacherf\u00fcllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen an den Fotografen auf dessen Kosten zur\u00fcckzusenden. Die R\u00fccksendung der mangelhaften Waren hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">12.4. Die Abtretung der M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Vertragspartners ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">13. Schadenshaftung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Der Fotograf haftet f\u00fcr von ihm schuldhaft verursachte Sch\u00e4den nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzanspr\u00fcche f\u00fcr Sachsch\u00e4den sind bei blo\u00df leicht fahrl\u00e4ssiger Verursachung ausgeschlossen. Dies gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den an vom Vertragspartner zur Bearbeitung \u00fcbernommenen Sachen, sowie Sch\u00e4den, die durch eine Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten eingetreten sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">14. Abtretung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Der Vertragspartner darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen ganz oder teilweise auf Dritte \u00fcbertragen oder Dritten verpf\u00e4nden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">15. Datenschutz<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Der Fotograf ermittelt, speichert und verarbeitet die vom Vertragspartner bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kreditkartendaten, Daten f\u00fcr Konto\u00fcberweisungen, Telefonnummer etc.) sowie die mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung zusammenh\u00e4ngenden Daten (wie zB Bestelldatum, bestellte bzw gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, St\u00fcckanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten etc) unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes idgF f\u00fcr Zwecke der Vertragserf\u00fcllung. Der Fotograf verwendet die vom Vertragspartner mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte ausdr\u00fcckliche Einwilligung ausschlie\u00dflich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern dieser in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdr\u00fccklich eingewilligt hat. Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken werden die Daten nach vollst\u00e4ndiger Abwicklung des Vertrages und vollst\u00e4ndiger Kaufpreiszahlung f\u00fcr die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gel\u00f6scht. Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. Der Vertragspartner kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">16. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Der Fotograf ist \u2013 sofern keine ausdr\u00fcckliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorliegt \u2013 berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner T\u00e4tigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Ver\u00f6ffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdr\u00fcckliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Anspr\u00fcche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem \u00a7 78 UrhG sowie auf Verwendungsanspr\u00fcche gem \u00a7 1041 ABGB.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">17.1. F\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten zwischen dem Fotografen und dem Vertragspartner aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis, einschlie\u00dflich Streitigkeiten \u00fcber das Zustandekommen und\/oder die G\u00fcltigkeit des Vertrages, gilt \u00f6sterreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts\u00fcbereinkommens und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart. Diese Rechtswahl gilt jedoch nur insoweit, als nicht der gew\u00e4hrte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">17.2. F\u00fcr alle gegen einen Vertragspartner des Fotografen, der im Inland seinen Wohnsitz, gew\u00f6hnlichen Aufenthalt oder Ort der Besch\u00e4ftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zust\u00e4ndig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gew\u00f6hnlichen Aufenthalt oder Ort der Besch\u00e4ftigung hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">17.3. Die Vertragssprache ist ausschlie\u00dflich Deutsch.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">18 Stornierung von Hochzeitsauftr\u00e4gen:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Eine Hochzeitsbuchung gilt dann als erteilt, wenn der Auftraggeber dem Fotografen schriftlich oder m\u00fcndlich mitteilt, dass er sie an ihrem Tag mit Foto- oder Videoaufnahmen begleiten soll. Dabei muss der Auftraggeber sich noch nicht f\u00fcr ein bestimmtes Stundenpaket entschieden haben. Es reicht die Mitteilung, dass der Fotograf das Hochzeitsdatum des Auftraggebers fix reservieren soll.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Sollte der Auftraggeber nach der fixen Buchung den Termin wieder stornieren, gelten folgende Stornobedingungen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Bis zu 1 Jahr vor dem Termin: \u20ac 400,-<\/li>\n\n\n\n<li>Bis zu 6 Monate vor dem Termin: \u20ac 800,-<\/li>\n\n\n\n<li>Bis zu 3 Monate vor dem Termin: 50% des Auftragswertes, jedoch mindestens \u20ac 1200,-<\/li>\n\n\n\n<li>Ab 3 Monaten vor dem Termin: 80% den Auftragswertes, jedoch mindestens \u20ac 1600,-<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Das Stornoentgelt soll dem Fotografen einen Teil seines bisherigen Aufwandes (z.B. E-Mail Verkehr, Telefonate, Angebotserstellung, Kennenlerntermin, etc.), sowie den Umsatzentgang durch das Blockieren eines ganzen Tages, ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Der Fotograf verzichtet aus folgenden Gr\u00fcnden kulanterweise auf ein Stornoentgelt:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">\u2013 Wenn der Hochzeitstermin auf ein Datum verschoben werden muss, wo der Fotograf auch verf\u00fcgbar ist und eine erneute Buchung stattfindet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">\u2013 Wenn der Hochzeitstermin aufgrund schwerer Krankheit des Auftraggebers nicht stattfinden kann (als schwere Krankheit gelten z.B. folgende Ereignisse: Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebsdiagnose, Operationstermin, schwerer Unfall).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">\u2013 Wenn der Hochzeitstermin wegen eines Todesfalles eines nahen Angeh\u00f6ren nicht stattfindet.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Verbrauchergesch\u00e4fte 1. 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